Weiterbildungsbonus 

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU= unter 250 Beschäftigte, unter 50 Mio. Euro Jahresumsatz) erhalten einen Zuschuss (bis zu 100%) zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme, sofern das Unternehmen den/die Beschäftigte zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung!

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Antrag A1

Bildungsprämie 

Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600€ (51.200€ bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, können Sie den Prämiengutschein erhalten. Auch BerufsrückkehrerInnen und Mütter/Väter in Elternzeit können den Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% Ihrer Weiterbildungskosten, maximal 500€ im Jahr. Sie können den Prämiengutschein unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten. Der Gutschein muss vor dem Besuch der Veranstaltung ausgestellt werden. Beratungsstellen finden Sie hier.

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